Visum-, Einreise und Zollbestimmungen für Reisen nach Kanada
BITTE BEACHTEN SIE: Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Eine Garantie oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Webseiten oder sogar eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann von mir für diese Themen, wie auch für den ganzen Online Reiseführer, NICHT übernommen werden. Im Zweifelsfall oder bei speziellen Fragestellungen empfehle ich das Deutsche Auswärtige Amt oder die Kanadische Botschaft in Deutschland zu kontaktieren.
Visa bzw. Einreiserichtlinien für Besucher (Touristen) in Kanada
Für die Einreise nach Kanada benötigen viele Touristen ein spezielles Besuchervisum (temporary resident visa / visa de résident temporaire). Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Visumspflicht nicht betroffen. Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen bzw. Besucher beträgt in der Regel sechs Monate. Für die Einreise als Urlauber in Kanada gibt es für deutsche Staatsangehörige folgende Vorraussetzungen:
1.) Ein für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Ein Personalausweis reicht nicht.
2.) Sie müssen Nachweisen bzw. glaubhaft machen können, dass Sie das Land spätestens nach der max. erlaubten Aufenthaltsdauer für Besucher bzw. Touristen wieder verlassen werden. Die meisten Urlauber haben ein gültiges Rückflugticket, dass für diesen Zweck ausreicht.
3.) Sie müssen Nachweisen können, dass Sie genügend Geld für sich und unterhaltspflichtige Angehörige für die Dauer des Aufenthalts haben und nicht dem Kanadischen Staat finanziell zur Last fallen werden. Die meisten Urlauber zeigen dazu Ihre Kreditkarte, Reiseschecks oder Bargeld vor und erklären, wie sie den Aufenthalt finanzieren werden.
4.) Sie müssen gesund sein. Im Zweifelsfall kann der Kanadische Zoll eine medizinische Untersuchung anordnen.
Wenn der Einreise nicht entgegen spricht, bekommen Sie von Zollbeamten einen Stempel in Ihren Reisepass, der das genaue Datum zeigt, bis zu dem Sie spätestens wieder das Land verlassen müssen.
Rückreise von Kanada: Deutscher Zoll – Einfuhrbestimmungen, Höchstmengen für Waren
Bei der Rückreise von einem Kanada Urlaub müssen Sie nach Ankunft am Flughafen durch den Deutschen Zoll. Da Kanada bekanntlich nicht zur EU gehört, gelten am Deutschen Zoll die Bestimmungen und Regularien für „Nicht-EG-Mitgliedstaaten“ (Drittland).
Für Reisende aus diesen Ländern gibt es Mengen- und Wertgrenzen bis zu denen abgabenfrei Waren nach Deutschland einführt werden können.
Freimengen bzw. Wertgrenzen am Zoll für Reisende aus Kanada (*,pdf, 260 kByte)
Allgemeine Zollinformationen für Urlauber (*,pdf, 1,5 MByte)
Zollkontrollen in Deutschland bei Rückreise Kanada
Wenn Sie nach einer Flugreise aus Kanada nach Deutschland zurückkehren, haben Sie die Wahl zwischen zwei Ausgängen: einem Rotem und einem Grünen. Durch den grünen Ausgang dürfen Sie nur gehen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, keinen Verboten und Beschränkungen und keinen Formalitäten nach dem Außenwirtschaftsrecht unterliegen. Wenn sie den grünen Ausgang benutzen, kann es passieren, dass dort Ihr Gepäck kontrolliert wird. Aufgrund der attraktiven Einkaufsgelegenheiten in Kanada werden Reisende von Flügen die aus Kanada kommen gerne kontrolliert. Gerade bei Elektronikartikeln und Markenkleidung wird schnell die Freimenge überschritten. Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen Bußgelder und Strafen.
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